Gesetzliche Grundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
- theoretische Sachkundeprüfung -
Ein/e Hundehalter/in muss in der Lage sein, ihren/seinen Hund so zu halten und zu führen, dass von dem Hund keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.

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Version: 2.22.0